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Wohnfläche einer Immobilie
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Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet und umfasst die Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören, unter Berücksichtigung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen, die nur anteilig angerechnet werden. Sie bildet bei Wohngebäuden die Bezugsgröße, auf die der Energieverbrauchskennwert im Verbrauchsausweis umgelegt wird (kWh/m²a). Von der Wohnfläche zu unterscheiden ist die im Gebäudeenergiegesetz eigens definierte Gebäudenutzfläche, die beim Bedarfsausweis als Rechengröße verwendet wird und in der Regel von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht, da sie auch anteilig beheizte Nebenräume einbezieht.
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