Verbrauchsausweis
- Sofort-Vorschau
- Erfassung in 3 min
- Chat-Support
- 10 Jahre rechtsgültig nach GEG
- DIBt Registrierung
- Direkter Download nach Freigabe
Ihr Energieausweis. Online in 48 Stunden.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihre Immobilie – digital erfasst, von zertifizierten Energieberatern geprüft, deutschlandweit gültig.

Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig und rechtssicher nach GEG. Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie kostenfrei.
(Mehrfamilienhäuser nach Absprache)
Jetzt anfragenGebäudedaten in 3–7 Minuten im Formular angeben – ein Ortstermin ist nicht erforderlich.
Unsere zertifizierten Energieberater prüfen Ihre Angaben und erstellen den Ausweis mit offizieller DIBt-Registriernummer.
Nach Freigabe laden Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis direkt herunter – mit Sofort-Vorschau vorab.
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Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches ein Haus bzw. eine Wohnung energetisch bewertet. Mieter und Käufer einer Immobilie können mit dem Energieausweis den Energieverbrauch oder den Energiebedarf deutschlandweit miteinander vergleichen. Für Eigenheimbesitzer ist der Energieausweis ein wichtiger Maßstab im Hinblick auf die energetische Modernisierung des Hauses. Der Energieausweis ermittelt anhand einer Skala, die zwischen den Bewertungen A+ und H liegt und die Farben von grün über gelb bis rot aufzeigt, den aktuellen Energiestatus des Hauses.
Zeigt die Skala viele rote Bereiche, ist das ein Beleg für eine Immobilie mit energetischen Mängeln. Hieraus lässt sich beispielsweise ableiten, welche Maßnahmen der Eigentümer durchführen muss, um die Energiebilanz seines Gebäudes zu verbessern. Je weiter sich die Bewertung dem grünen Bereich nähert, desto besser ist die Energiebilanz der Immobilie. Der Energieausweis ist vom Gesetzgeber zwingend vorgegeben und muss zukünftigen Käufern, Mietern oder Pächtern des Hauses auf Nachfrage, z. B. beim Besichtigungstermin, vorgelegt werden.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, zwischen denen Verkäufer und Vermieter wählen können: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis – beide Energiepässe sind 10 Jahre gültig und können neu ausgestellt werden, wenn sich die Energieeffizienz des Gebäudes durch Sanierungsarbeiten und Renovierungsmaßnahmen verändert hat. Doch Vorsicht: Eigentümer können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR belangt werden, sollte der erforderliche Energieausweis bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf einer Immobilie nicht vorliegen.
Auf online-energieausweis.eu können Sie schnell und bequem einen Bedarfsausweis in Auftrag geben oder aber einen Verbrauchsausweis online bestellen. Informieren Sie sich noch gleich über unser Angebot und übergeben Sie dem zukünftigen Bewohner, Eigentümer oder Pächter eine Kopie oder ein Exemplar des ausgestellten Energieausweises.
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Beim Bedarfsausweis wird der energetische Zustand von Wänden, Fenstern und der Heizung eines Gebäudes analysiert. Ziel ist es, den theoretischen Energiebedarf der Immobilie zu ermitteln. Sachverständige begutachten das Gebäude hinsichtlich der Außenwanddämmung, dem Einbau von Energiesparfenstern oder aber der Heizungsanlage. Diese grundlegende und sehr aufwendige Untersuchung wird mit Hilfe von Planungsunterlagen und Checklisten im Rahmen einer Gebäudebegehung durchgeführt.
Unabhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten lassen sich mit den gesammelten Daten verschiedene Miet- und Kaufobjekte objektiv miteinander vergleichen. Das aufwendige Berechnungsverfahren hat aber auch seinen Preis, der – in Abhängigkeit von Bundesland, Anbieter und Aufwand – einen höheren dreistelligen Eurobetrag ausmachen kann. Der Bedarfsausweis offenbart Eigentümern einer Immobilie energetische Schwachstellen und zeigt gleichzeitig Modernisierungsempfehlungen auf. Werden die Maßnahmen eines „baunahen" Gutachters, das können Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerksmeister sein, umgesetzt, können der künftige Energieverbrauch und damit auch die Kosten (deutlich) gesenkt werden.
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Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch der Gebäudebewohner und wird vom jeweiligen Versorgungsunternehmen oder einem Messanbieter durchgeführt. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und die Warmwasserbereitung der zurückliegenden drei Jahre als Grundlage für die Berechnung genutzt. Das individuelle Nutzungsverhalten der Hausbewohner beeinflusst das Ergebnis im Verbrauchsausweis maßgeblich.
So kann es durchaus sein, dass eine energetisch schlechte Immobilie, in der wenig geheizt wird, trotzdem einen guten bis sehr guten Energieausweis erhält. Anders als beim Bedarfsausweis können belastbare Projektionen über den künftigen Energieverbrauch allerdings nur bedingt erstellt werden, da das persönliche und variable Nutzungsverhalten der Mieter die Grundlage des Verbrauchsausweises bildet. Im Gegensatz zum technischen Gutachten ist die Ermittlung der tatsächlichen Verbrauchsdaten aber deutlich preisgünstiger und kostet etwa zwischen 20 Euro und 100 Euro.
Jetzt bestellenAlles, was Sie über den Energieausweis wissen müssen – schnell, klar und verständlich erklärt.
Der Energieausweis (auch Energiepass oder Energiesparausweis genannt) für Gebäude ist ein Dokument, welches über die Energieeffizienz bzw. den energetischen Zustand eines Gebäudes Auskunft gibt. Er zeigt an, wieviel Energie ein Gebäude verbraucht und unterteilt es dementsprechend in Energieeffizienzklassen. Jeder Energieausweis besitzt eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), die bei Bestellung des Energieausweises automatisch beantragt wird. Gebraucht wird ein Energieausweis bei jeder Vermietung bzw. bei Verkauf einer Immobilie.
Der Energieausweis für Wohngebäude ist bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Immobilie seit dem 01. Januar 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Für Neubauten ist er bereits seit 2002 Pflicht. Seit Anfang 2013 verpflichtet die Gesetzgebung Vermieter und Verkäufer dazu, den Energieausweis selbst aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzulegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2020 ersetzt, verpflichtet Eigentümer, in der Anzeige zur Vermietung oder zum Verkauf den Energieausweis bzw. Kennwerte zum Verbrauch der Immobilie zu nennen und dem Mieter eine Kopie des Ausweises auszustellen. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, drohen Bußgelder von bis zu mehreren tausend Euro.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Den verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Energieverbrauchsausweis) - er basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasseraufbereitung der Bewohner.
Den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis oder Energiebedarfsausweis) - er wird auf Grundlage der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet. Er berücksichtigt Größe, Baumaterialien und Anlagentechnik - unabhängig von den Gewohnheiten und der Anzahl der Bewohner.
Der Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung für eine Laufzeit von 10 Jahren gültig. Nach umfangreichen Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, da sich diese Maßnahmen positiv auf den Energieausweis auswirken können.
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises und der Immobilie ab. Bei
online-energieausweis.eu
erhalten Sie Ihren Energieausweis zu einem transparenten Festpreis - ohne versteckte Kosten:
Verbrauchsausweis für 49 € inkl. MwSt.
Bedarfsausweis für 99 € inkl. MwSt.
Lokale Energieberater oder Architekturbüros verlangen für vergleichbare Leistungen häufig 100-400 € - bei identischer Rechtssicherheit und GEG-Konformität.
Nach vollständiger Übermittlung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihren Energieausweis bei
online-energieausweise.eu
innerhalb von 48 Stunden als digitales PDF per E-Mail. Wer es schneller braucht, kann die Express-Option wählen: damit erhalten Sie Ihren Ausweis innerhalb von 24 Stunden – gültig an Arbeitstagen Mo–Fr.
Ja. Alle über
online-energieausweise.eu
ausgestellten Energieausweise erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und sind bundesweit rechtsgültig. Die Ausstellung erfolgt durch staatlich zertifizierte Energieberater von
mvn.energy
Ja. Bei
online-energieausweise.eu
können Sie Energieausweise für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien online beantragen. Der Prozess ist für alle Gebäudetypen vollständig digital.
Zunächst wird geprüft, welcher Energieausweis benötigt wird. Zu empfehlen ist grundsätzlich der Bedarfsausweis, da dieser sämtliche Daten zum Gebäude berücksichtigt. Wenn Sie die Daten nicht selbstständig eintragen können, etwa weil diese nicht vorliegen, können Sie optional einen Vor-Ort Termin mit einem
mvn.energy
Experten vereinbaren. In der Vor-Ort-Besichtigung begutachten der Experte das Gebäude, nimmt relevante Daten auf und sichtet ggf. Unterlagen zum Gebäude und zur Anlagentechnik. Mit einer speziellen Berechnungs-Software wird der Energieausweis anschließend DIN-konform ausgestellt und Ihnen per E-Mail als PDF-Datei zugeschickt - auf Wunsch auch ausgedruckt per Post.
Energieausweise dürfen ausschließlich von Personen ausgestellt werden, die nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) hierzu berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere:
bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure,
Hochschulabsolventen technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzqualifikationen (z. B. Berufserfahrung oder Fortbildung im energiesparenden Bauen),
qualifizierte Handwerksmeister bestimmter Bau-, Ausbau- und anlagentechnischer Gewerke,
staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit entsprechender Zusatzqualifikation,
sowie Personen mit erfolgreich abgelegter BAFA-Qualifikationsprüfung für die Energieberatung.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, regelt § 88 GEG.
Ein Energieausweis bewertet immer die Energiebilanz eines gesamten Gebäudes - Energieausweise können daher nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 das zentrale Regelwerk für Energieeffizienz und Wärmeschutz in Gebäuden in Deutschland. Es löst die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und bündelt die Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und Energieausweise. Das GEG legt unter anderem fest, wann ein Energieausweis ausgestellt werden muss, welche Anforderungen er erfüllen soll und welche Sanierungspflichten für Eigentümer gelten.
Was sind die Vorteile eines Energieausweises
Der Energieausweis für Wohngebäude ermöglicht bereits vor dem Kauf oder der Anmietung eines Objektes, die Energieeffizienz und die damit verbundenen Energiekosten einzusehen. Letztendlich profitieren alle Seiten:
Mieter können einfach ablesen, welcher Energiebedarf oder welche Kosten auf sie zukommen
Bei der Immobiliensuche ermöglicht der Energieausweis einen bundesweiten Vergleich
Mieter und Käufer können die Qualität eines Angebots objektiv prüfen - eine gute energetische Qualität wirkt sich beim Verkauf wertsteigernd aus und verbessert die Verkaufschancen
Vermieter und Verkäufer verfügen mit dem Energieausweis über ein zusätzliches Marketinginstrument, da Energieeffizienz bei steigenden Nebenkosten ein klares Qualitätsmerkmal darstellt
Die steigende Transparenz im Immobiliensegment trägt zur Einsparung von CO2 und zur Entlastung der Erdatmosphäre bei
In kommerziellen Medien wie Tageszeitungen oder Immobilienportalen im Internet sind Angaben zur Energieeffizienz Pflicht. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Pflicht ist immer der Eigentümer der Immobilie - selbst wenn ein Dritter mit der Vermarktung beauftragt wurde.
Die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
Das Baujahr des Wohngebäudes
Den Energiekennwert (in kWh/m²a)
Den wesentlichen Energieträger für die Heizung (z. B. Gas)
Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Als Wohngebäude gelten Gebäude, deren Gebäudenutzfläche zu
mehr als 50 % für Wohnzwecke
genutzt wird. Dazu zählen beispielsweise Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnheime.
Bei gemischt genutzten Gebäuden richtet sich die Einordnung nach dem überwiegenden Nutzungszweck. Überwiegt die Wohnnutzung, handelt es sich grundsätzlich um ein Wohngebäude. Für den Nichtwohngebäudeteil kann jedoch ein
separater Energieausweis
erforderlich sein, wenn dieser eine eigenständige Nutzung aufweist, über eine eigene Anlagentechnik verfügt und mehr als
10 % der Gebäudenutzfläche
umfasst.
Unter einem Nichtwohngebäude versteht man alle Gebäude, bei denen mehr als 50 % der Gebäudenutzfläche für Gewerbezwecke genutzt wird. Ein Wohnanteil von bis zu 10 % gilt dabei als unerheblich.
Beim Verbrauchsausweis geben Sie die Grunddaten zum Gebäude an, machen Angaben zur Heizungsanlage und geben den Verbrauch der letzten drei Jahre in das Online-Formular ein. Nach einer Prüfung der Eingaben erhalten Sie Ihren Ausweis unterschrieben innerhalb von 48 Stunden per E-Mail zugeschickt. Wer es schneller benötigt, kann die 24h-Express-Option hinzubuchen.
Bitte halten Sie folgende Informationen zum Gebäude bereit:
Gebäudetyp
Gebäudeform
Wohnfläche
Baujahr des Objektes
Anzahl der Vollgeschosse
Konstruktion der Außenhülle (Dämmstärke, Dämmung, Fenster…)
Angaben zum Keller
Angaben zum Fußboden
Angaben zu den Decken
Angaben zum Dachgeschoss
Heizungsanlage (Baujahr, Kessel, Brennstoff…)
Warmwasserspeicherung und Warmwasserverteilung
Angaben zur Lüftungsanlage (Art, Hersteller..)
Angaben zur Photovoltaikanlage (Baujahr, Art, Kollektorfläche…)
Fotos vom Gebäude
Diese Daten geben Sie in das Online-Formular ein. Auch das ist in kurzer Zeit machbar.
Haben Sie die Daten abgeschickt, werden sie von unseren zertifizierten Energieberatern geprüft. Nach kurzer Zeit erhalten Sie ein Vorschau-PDF Ihres Energieausweises per E-Mail. Sobald Sie die Angaben geprüft und bestätigt haben, senden wir Ihnen Ihren Original-Energieausweis per E-Mail als PDF zu - auf Wunsch auch als Papier-Ausweis per Post.
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das künftig das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Die offizielle Verkündung steht noch aus, bis dahin gilt das aktuelle GEG weiter. Für Wohngebäude bleibt die bekannte Effizienzskala von A+ bis H bestehen, gleichzeitig wird der Verbrauchsausweis künftig für alle Wohngebäude wählbar — auch für ältere Objekte, die bislang wegen eines Baujahrs vor 1977 einen Bedarfsausweis benötigten. Für Nichtwohngebäude kommt dagegen eine neue Skala von A bis G, gleichzeitig entfällt dort der Verbrauchsausweis vollständig: Für Gewerbeimmobilien wird zukünftig nur noch der Bedarfsausweis zulässig sein. Das Bußgeld bei fehlendem Energieausweis bleibt bei bis zu 10.000 Euro.
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