Verbrauchsausweis
- Sofort-Vorschau
- Erfassung in 3 min
- Chat-Support
- 10 Jahre rechtsgültig nach GEG
- DIBt Registrierung
- Direkter Download nach Freigabe
Wer einen Verbrauchsausweis braucht, was er kostet und wie lange er gilt – alles Wichtige auf einen Blick. Und wenn Sie so weit sind, bestellen Sie ihn direkt online.

Jetzt Ihren Verbrauchsausweis bestellen
Jede und jeder, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte – die Vorlagepflicht steht in § 80 GEG. Der Ausweis muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Zulässig ist der Verbrauchsausweis für Wohngebäude ab fünf Wohneinheiten sowie für kleinere Gebäude mit Baujahr nach 1977 oder entsprechender Sanierung. Trifft beides nicht zu, brauchen Sie den Bedarfsausweis.
Bei uns ab 49 € inkl. MwSt. für Wohngebäude und ab 129 € für Nichtwohngebäude. Lokale Energieberater und Architekturbüros verlangen für dasselbe Dokument häufig 100 bis 300 €.
10 Jahre ab Ausstellungsdatum – unabhängig davon, ob die Immobilie zwischenzeitlich verkauft oder neu vermietet wird. Nach energetischen Sanierungen kann ein früherer Neuausweis sinnvoll sein, um die bessere Effizienz auch auszuweisen.
Die Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden (36 Monate) sowie einige Eckdaten zum Gebäude wie Baujahr und Wohnfläche. Baupläne oder technische Unterlagen sind nicht nötig.
Ausführlich beantwortet finden Sie alle Fragen weiter unten im FAQ.
GModG kommt – jetzt noch Verbrauchsausweis für NWG sichern!
Jetzt bestellenDer Grund: Der Verbrauchsausweis hängt direkt vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab – ein sparsamer oder verbrauchsintensiver Vormieter beeinflusst das Ergebnis. Der Bedarfsausweis bewertet stattdessen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst und liefert damit ein genaueres Bild des tatsächlichen Energiebedarfs.
Kontaktieren Sie uns und unsere Energieberater rufen Sie umgehend zurück!
Seit der Einführung der Energieausweis-Vorlagepflicht ist gesetzlich geregelt, dass bei jeder Vermarktung einer Immobilie den Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser gibt Auskunft über die Energiebilanz eines Gebäudes. Man unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten eines Gebäudes, nicht an den bautechnischen Gegebenheiten. Zulässig ist er für Gebäude mit Baujahr nach 1978 oder mit mehr als 4 Wohneinheiten. Sie benötigen ihn, sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten – und sind verpflichtet, ihn Interessenten unaufgefordert vorzulegen. Wird diese Pflicht missachtet, drohen Bußgelder von bis zu mehreren tausend Euro.
Für den Verbrauchsausweis benötigt man Verbrauchswerte: Der verbrauchsorientierte Energieausweis (kurz Verbrauchsausweis) orientiert sich – im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis (kurz Bedarfsausweis) – nur an den Verbrauchsdaten eines Gebäudes und nicht an den bautechnischen Gegebenheiten. Zur Erstellung werden die Verbrauchsdaten eines gesamten Gebäudes benötigt, weshalb es nicht möglich ist, einen Energieausweis für nur eine einzelne Wohneinheit zu erstellen – es wird immer das Gebäude im Ganzen bewertet.
Um den Energieverbrauchskennwert zu berechnen, müssen die Verbrauchsdaten von mindestens drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden der Heizkosten vorliegen – insgesamt also 36 Monate. Die zuletzt ausgestellte Heizkostenabrechnung muss dabei enthalten sein.
Entscheidend ist die Aktualität, nicht das Kalenderjahr: Der Abrechnungszeitraum der jüngsten Abrechnung darf zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Ein Mindestjahr oder festes Stichdatum gibt es nicht. Liegt Ihre jüngste Abrechnung weiter zurück, brauchen Sie eine aktuellere – oder Sie weichen auf den Bedarfsausweis aus.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist zudem, dass das Baujahr des Gebäudes nach 1977 liegt – oder dass mindestens drei wesentliche Gebäudeteile umfangreich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) saniert und modernisiert wurden.
Jetzt bestellenAlles, was Sie über den Verbrauchsausweis wissen müssen.
Der Verbrauchsausweis ist eine gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung für Immobilien und wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Geregelt ist die Ausweispflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG), konkret in § 80 GEG. Sie benötigen einen gültigen Energieausweis, sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten – und sind gesetzlich verpflichtet, ihn Kaufinteressenten oder potenziellen Mietern unaufgefordert vorzulegen. Fehlt der Ausweis oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu mehreren tausend Euro.
Nicht für jede Immobilie ist der Verbrauchsausweis zulässig – es gelten folgende Voraussetzungen: Der Verbrauchsausweis kann in jedem Fall für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten ausgestellt werden. Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten ist er zulässig, wenn das Gebäude nach 1977 errichtet wurde – oder wenn bei einem älteren Gebäude mindestens drei wesentliche Gebäudeteile (z. B. Außenwände, Fenster, Dach oder oberste Geschossdecke) umfangreich nach der Wärmeschutzverordnung saniert wurden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder liegen keine ausreichenden Verbrauchsdaten vor, ist der Bedarfsausweis zwingend zu beantragen.
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis variieren je nach Anbieter erheblich. Lokale Energieberater oder Architekturbüros verlangen häufig zwischen 100 und 300 €. Bei online-energieausweis.eu erhalten Sie Ihren Verbrauchsausweis bereits ab 49 € inkl. MwSt. – inklusive Prüfung durch zertifizierte Energieberater, offizieller DIBt-Registriernummer und digitalem PDF-Download. Optional buchbar: die 24h-Express-Ausstellung gegen einen Aufpreis von 24,99 € inkl. MwSt. sowie der Postversand als Papier-Ausweis für 10 € inkl. MwSt. Für Nichtwohngebäude (Gewerbe) ist der Verbrauchsausweis ab 129 € inkl. MwSt. erhältlich.
Für den Verbrauchsausweis werden die Heizkosten- bzw. Energieverbrauchsdaten aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden (36 Monate) benötigt. Die Daten werden bei der Berechnung witterungsbereinigt. Zusätzlich werden einige grundlegende Angaben zum Gebäude benötigt, etwa Baujahr und Wohnfläche. Baupläne, technische Unterlagen oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wer eine umfassendere energetische Bewertung seiner Immobilie wünscht – unabhängig vom Nutzerverhalten – findet im Bedarfsausweis die präzisere Alternative.
Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises wird der sogenannte Klimafaktor berücksichtigt. Da in einem besonders kalten Winter mehr geheizt wird, würde ein unbereinigter Verbrauchswert das Gebäude schlechter darstellen als es tatsächlich ist. Der Klimafaktor gleicht diese witterungsbedingten Schwankungen aus und sorgt so für eine faire, standortunabhängige Bewertung. Auch längere Leerstände werden bei der Berechnung berücksichtigt, da eine unbewohnte Immobilie naturgemäß weniger Energie verbraucht.
Der Bestellprozess ist vollständig digital und in wenigen Schritten abgeschlossen:
1. Daten eingeben – Angaben zur Immobilie sowie Verbrauchsdaten hochladen (ca. 5 Min.)
2. Bezahlen – per Rechnung, PayPal oder Kreditkarte
3. Expertenprüfung – zertifizierte Energieberater von mvn.energy prüfen alle Angaben und melden sich bei Rückfragen direkt bei Ihnen
4. Vorschau prüfen und freigeben – im Kundenportal sehen Sie Ihren Ausweis vorab und bestätigen ihn, bevor das Original ausgestellt wird
5. PDF-Download per E-Mail – innerhalb von 24 oder 48 Stunden
Die Ausstellung erfolgt durch die staatlich zertifizierten Energieberater von mvn.energy, dem Fachbetrieb hinter online-energieausweis.eu. Alle ausgestellten Energieausweise tragen eine offizielle DIBt-Registriernummer (Deutsches Institut für Bautechnik), sind vollständig GEG-konform und entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Sie sind bundesweit für Verkauf, Vermietung und Verpachtung anerkannt – rechtssicher und ohne Einschränkungen.
Ein Verbrauchsausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig – unabhängig davon, ob die Immobilie in diesem Zeitraum verkauft oder neu vermietet wird. Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Wurden in der Zwischenzeit energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, kann es sinnvoll sein, bereits früher einen neuen Ausweis zu beantragen, um die verbesserte Energieeffizienz auszuweisen.
Die Dateneingabe dauert ca. 5 Minuten. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie Ihren fertigen Verbrauchsausweis als PDF in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail. Wer es noch schneller braucht, kann die 24h-Express-Option hinzubuchen. Im Kundenportal von mvn.energy sehen Sie jederzeit live, in welchem Bearbeitungsschritt sich Ihr Ausweis befindet.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger und schneller zu erstellen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner Bausubstanz und technischen Ausstattung – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten. Er liefert damit ein präziseres Bild der energetischen Qualität des Gebäudes selbst und ist besonders empfehlenswert, wenn Sie Ihre Immobilie aufwerten oder einen aussagekräftigen Ausweis für potenzielle Käufer vorweisen möchten.
Ja. Zusätzlich zum digitalen PDF-Download können Sie optional einen Papier-Ausweis per Post für 10 € inkl. MwSt. hinzubuchen. Der PDF-Download ist in jedem Fall bereits im Basispreis enthalten und steht Ihnen sofort nach Ausstellung im Kundenportal zur Verfügung.
Ja. Hinter online-energieausweis.eu steht das Expertenteam von mvn.energy – zertifizierte Energieberater, die nicht nur Ihren Ausweis ausstellen, sondern auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Jedem Energieausweis ist ein persönlicher Energieberater zugeordnet, diesen erreichen Sie direkt per Telefon, E-Mail oder per Online-Nachrichten.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Unser Experten-Team hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
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