
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
E
Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz verpflichtete Bauherren von Neubauten dazu, einen Mindestanteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Umweltwärme (Wärmepumpen) oder Biomasse zu decken. Die entsprechenden Regelungen sind inzwischen in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert worden, das seit 2024 zusätzlich die sogenannte 65-Prozent-Regel für neue Heizungsanlagen vorschreibt. Für den Bedarfsausweis ist relevant, welche Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung eingesetzt wird, da der Anteil erneuerbarer Energien direkten Einfluss auf den berechneten Primärenergiebedarf und damit auf die Effizienzklasse hat. Wer eine Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder ähnliche Systeme nutzt, sollte dies bei der Datenerfassung für den Energieausweis vollständig angeben, um von der besseren Bewertung zu profitieren.
