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Wer erstellt den Energieausweis für ein Haus – und wo bekomme ich ihn her?
Den Energieausweis für ein Haus erstellt eine Person, die nach § 88 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) dazu berechtigt ist – etwa ein Architekt oder Bauingenieur, ein Handwerks- oder Schornsteinfegermeister oder ein staatlich geprüfter Techniker, jeweils mit Zusatzqualifikation im energiesparenden Bauen. Eine Behörde stellt keine Energieausweise aus. Wo Sie einen Energieausweis herbekommen, hängt davon ab, wer die Daten aufnehmen soll: Sie selbst im Online-Formular, wir bei Ihnen vor Ort oder ein Fachmann, den Sie selbst beauftragen.
Bei uns kostet der Verbrauchsausweis 49,00 €, der Bedarfsausweis 99,00 € (inkl. MwSt.). Ein zertifizierter Energieberater von mvn.energy prüft Ihre Angaben und stellt den Ausweis mit Registriernummer aus.
Welcher Ausweis passt? Zum Check
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Die Antwort steht in § 88 GModG. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz; die Regel zur Ausstellungsberechtigung steht weiterhin in § 88. Berechtigt ist nur, wer zu einer dieser Gruppen gehört:
- Nachweisberechtigte nach Landesrecht – wer nach der Bauordnung seines Landes die bautechnischen Nachweise des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung für Neubauten unterzeichnen darf, im Rahmen dieser Berechtigung (Abs. 1 Nr. 1).
- Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik – oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Schwerpunkt auf einem dieser Gebiete (Abs. 1 Nr. 2).
- Handwerker eines zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes oder des Schornsteinfegerhandwerks, die die Voraussetzungen für die Handwerksrolle erfüllen oder ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen, sowie Meister eines zulassungsfreien Handwerks aus diesen Bereichen (Abs. 1 Nr. 3).
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildung die Gebäudehülle, Heizung und Warmwasser oder Lüftung und Klima umfasst (Abs. 1 Nr. 4).
- Wer nach Landesrecht die Erfüllungserklärung nach § 92 ausstellen darf (Abs. 1 Nr. 5, neu seit 29. Juli 2026).
Für die Gruppen 2 bis 4 reicht der Abschluss allein nicht. § 88 Absatz 2 verlangt zusätzlich einen Nachweis im energiesparenden Bauen: einen entsprechenden Studienschwerpunkt oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Hochbau nach dem Studium, eine erfolgreiche Schulung nach Anlage 11 des Gesetzes oder eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger. Daneben öffnet § 88 Absatz 5 einen eigenen Weg über eine Qualifikationsprüfung Energieberatung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
„Energieberater" ist eine Bezeichnung, keine Berechtigung
Im Alltag heißen die Aussteller meist Energieberater. Das Gesetz knüpft die Berechtigung aber nicht an diese Bezeichnung, sondern an Ausbildung und Zusatzqualifikation. Fragen Sie im Zweifel, auf welcher Grundlage nach § 88 jemand ausstellt. Eine Einschränkung sollten Sie kennen: Wer seine Schulung nur für Wohngebäude absolviert hat, darf nur Ausweise für Wohngebäude ausstellen (§ 88 Absatz 3). Für Ihr Haus spielt das keine Rolle, für ein Gewerbeobjekt schon.
Wo bekomme ich einen Energieausweis her? Drei Wege
Einen Antrag bei einem Amt gibt es nicht. Sie beauftragen den Ausweis – und entscheiden dabei vor allem, wer die Gebäudedaten aufnimmt.
| Online bestellen | Online mit Datenaufnahme vor Ort | Fachmann in Ihrer Nähe | |
|---|---|---|---|
| Wer nimmt die Daten auf? | Sie, im Online-Formular (3–7 Minuten) | wir, bei Ihnen am Haus | der beauftragte Fachmann |
| Wer stellt aus? | ein zertifizierter Energieberater von mvn.energy | ein zertifizierter Energieberater von mvn.energy | der Fachmann selbst |
| Preis inkl. MwSt. | Verbrauchsausweis 49,00 € · Bedarfsausweis 99,00 € | 369,00 € für ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser nach Absprache | nach Angebot |
| Termin nötig? | nein, Expressbearbeitung gegen Aufpreis möglich | ja, nach Wunschtermin | ja, nach Absprache |
| Passt, wenn | Sie Abrechnungen bzw. Gebäudedaten zur Hand haben | Sie die Datenaufnahme abgeben möchten | Sie eine Beratung über den Ausweis hinaus suchen |
Online bestellen
Sie geben die Daten zu Ihrem Haus im Formular ein, sehen direkt eine Vorschau und geben sie frei. Ein zertifizierter Energieberater prüft Ihre Angaben, fragt bei Unklarheiten nach und stellt den Ausweis mit Registriernummer aus. Sie erhalten ihn als PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich auf Papier per Post (10 € inkl. MwSt.). Ein Ortstermin ist nicht erforderlich.
Datenaufnahme vor Ort
Wenn Sie keine Unterlagen zusammensuchen möchten, nehmen wir die Daten selbst auf: Ein geschulter Kollege kommt zu Ihrem Haus, der Energieberater sichtet die Daten anschließend, rechnet und stellt den Ausweis aus. Mehr dazu auf der Seite zum Energieausweis mit Vor-Ort-Service.
Fachmann in Ihrer Nähe
Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister oder Energieberater vor Ort stellen Energieausweise ebenfalls aus. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie ohnehin eine Beratung zur Sanierung suchen. Lassen Sie sich die Berechtigung nach § 88 und den Endpreis vorab nennen.
Woran Sie einen gültigen Energieausweis erkennen
- Registriernummer: Wer einen Energieausweis ausstellt, muss dafür bei der Registrierstelle eine Registriernummer beantragen (§ 98 GModG). Fehlt die Nummer auf Ihrem Ausweis, fragen Sie beim Aussteller nach.
- Berechtigter Aussteller: Die Person, die ausstellt, erfüllt die Voraussetzungen des § 88.
- Gültigkeit: Ein Energieausweis wird für zehn Jahre ausgestellt (§ 79 Absatz 3 GModG).
Ob Sie online oder vor Ort bestellen, ändert daran nichts. Worauf Sie bei Online-Anbietern zusätzlich achten können, steht im Beitrag seriöse Online-Energieausweis-Anbieter.
Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus?
Für ein bestehendes Wohnhaus gilt nach § 80 Absatz 3 GModG: Hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, ist ein Bedarfsausweis nötig – es sei denn, das Haus erfüllte schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde später mindestens darauf gebracht. In allen anderen Fällen können Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Für einen Neubau ist immer ein Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Absatz 1).
- Verbrauchsausweis – auf Grundlage der Abrechnungen aus drei Jahren, 49,00 €.
- Bedarfsausweis – berechnet aus Bausubstanz und Anlagentechnik, unabhängig vom Heizverhalten, 99,00 €.
Unsicher? Der Energieausweis-Check zeigt in wenigen Fragen, welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist. Oder rufen Sie uns an: 040 / 2396 900 607.
Häufige Fragen: Wer erstellt den Energieausweis?
Darf ein Schornsteinfeger einen Energieausweis ausstellen?
Ja, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. § 88 Absatz 1 Nummer 3 GModG nennt das Schornsteinfegerhandwerk ausdrücklich. Dazu kommt ein Nachweis im energiesparenden Bauen nach § 88 Absatz 2, zum Beispiel eine Schulung nach Anlage 11 des Gesetzes. Der Meisterbrief allein reicht dafür nicht.
Kann ich den Energieausweis bei der Gemeinde oder beim Bauamt beantragen?
Nein. Energieausweise stellen die in § 88 GModG genannten Fachleute aus, keine Behörde. Sie beauftragen also eine ausstellungsberechtigte Person oder einen Anbieter, der mit solchen Fachleuten arbeitet. Die Registriernummer beantragt dann der Aussteller selbst (§ 98 GModG).
Ist ein online bestellter Energieausweis gültig?
Ja. Entscheidend ist nicht der Bestellweg, sondern dass eine nach § 88 GModG berechtigte Person den Ausweis ausstellt und er eine Registriernummer trägt. Bei uns prüft ein zertifizierter Energieberater von mvn.energy Ihre Angaben, bevor er den Ausweis ausstellt.
Muss für den Energieausweis jemand ins Haus kommen?
Nein, ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können Sie über das Online-Formular angeben. Wenn Sie die Datenaufnahme lieber abgeben möchten, nehmen wir die Daten mit unserem Vor-Ort-Service selbst auf.
Wie bekomme ich den Energieausweis?
Sobald Ihre Angaben vollständig sind, prüft ein Energieberater sie, stellt den Ausweis mit Registriernummer aus und schickt ihn Ihnen als PDF per E-Mail. Wenn es eilt, können Sie bei der Bestellung die Expressbearbeitung gegen Aufpreis wählen.
Was kostet ein Energieausweis für ein Haus?
Bei uns kostet der Verbrauchsausweis 49,00 € und der Bedarfsausweis 99,00 €, jeweils inkl. MwSt. Mit Datenaufnahme vor Ort kostet der Energieausweis für ein Einfamilienhaus 369,00 € inkl. MwSt.
Wer stellt den Energieausweis für ein Gewerbegebäude aus?
Grundsätzlich dieselben Fachleute nach § 88 GModG. Eine Einschränkung gibt es: Wer seine Schulung nur für Wohngebäude absolviert hat, darf nur Energieausweise für Wohngebäude ausstellen (§ 88 Absatz 3). Alles zum Ausweis für Büros, Hallen und Läden steht auf unserer Seite Energieausweis für Nichtwohngebäude.