Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
- Erfassung in 10 min
- PDF-Vorschau
- Rechtsgültig nach GEG
- 10 Jahre gültig · DIBt
Praxis, MVZ oder Ärztehaus – rechtssicherer Energieausweis nach GEG, digital in 24–48 Stunden.

Arztpraxen gelten energetisch als Nichtwohngebäude bzw. als eigenständige Nutzungszone innerhalb eines Gebäudes. Ein gültiger Energieausweis wird bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung der Praxisflächen benötigt – und ist bei der Praxisübergabe regelmäßig Teil der Unterlagen.
Liegt die Praxis in einem Wohn- und Geschäftshaus, kommt es auf den Flächenanteil an: Wird der überwiegende Teil des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt, gilt das Gebäude als Wohngebäude – eigenständige Praxisflächen ab einem relevanten Anteil werden separat als Nichtwohnzone bewertet. Unsere Energieberater ordnen Ihren Fall korrekt ein.
Mehr zu Preisen und Ablauf: Energieausweis für Gewerbe & Nichtwohngebäude · Fachbegriffe im Glossar, z. B. Zonierung.
Entscheidend ist der Nutzungsanteil: Überwiegt die Wohnnutzung, gilt das Gebäude als Wohngebäude; ein hinreichend großer, eigenständiger Praxisanteil wird als separate Nichtwohnzone bewertet und kann einen eigenen Ausweis erfordern. Wir prüfen die Konstellation kostenfrei.
Bei Verkauf oder Neuverpachtung der Immobilie bzw. der Praxisflächen muss dem Übernehmer ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Für die reine Übergabe des Patientenstamms ohne Immobiliengeschäft ist er nicht erforderlich.
Für Bestandsflächen mit dokumentierten Verbräuchen der letzten 3 Jahre reicht meist der Verbrauchsausweis (129,00 € inkl. MwSt.). Der Bedarfsausweis (ab 649,99 € inkl. MwSt.) liefert die nutzerunabhängige technische Bewertung.
Nach vollständiger Dateneingabe (ca. 10–12 Minuten) erhalten Sie Ihren GEG-konformen Energieausweis mit DIBt-Registriernummer in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden als PDF.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Unser Experten-Team hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
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