Nichtwohngebäude · Rechtssicher nach GEG

Energieausweis für Arztpraxen

Praxis, MVZ oder Ärztehaus – rechtssicherer Energieausweis nach GEG, vollständig digital.

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  • Kostenfreie telefonische Beratung unter 040 / 2396 900 607
  • Offizielle DIBt-Registrierung · 10 Jahre gültig
  • PDF-Download nach Prüfung durch den Energieberater
Modern eingerichteter Wartebereich einer Arztpraxis
Google Bewertungen: 4,7 von 5 Sternen
Gut zu wissen

Energieausweis für Ihre Arztpraxis-Immobilie

Arztpraxen gelten energetisch als Nichtwohngebäude bzw. als eigenständige Nutzungszone innerhalb eines Gebäudes. Ein gültiger Energieausweis wird bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung der Praxisflächen benötigt – und ist bei der Praxisübergabe regelmäßig Teil der Unterlagen.

Liegt die Praxis in einem Wohn- und Geschäftshaus, kommt es auf den Flächenanteil an: Wird der überwiegende Teil des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt, gilt das Gebäude als Wohngebäude – eigenständige Praxisflächen ab einem relevanten Anteil werden separat als Nichtwohnzone bewertet. Unsere Energieberater ordnen Ihren Fall korrekt ein.

Mehr zu Preisen und Ablauf: Energieausweis für Nichtwohngebäude · Fachbegriffe im Glossar, z. B. Zonierung.

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Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

129,00 €inkl. MwSt.
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Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

ab 649,99 €inkl. MwSt. · Festpreise je Fläche
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Häufige Fragen

FAQ: Energieausweis Arztpraxis

Meine Praxis liegt in einem Wohnhaus – welcher Ausweis gilt?

Entscheidend ist der Nutzungsanteil: Überwiegt die Wohnnutzung, gilt das Gebäude als Wohngebäude; ein hinreichend großer, eigenständiger Praxisanteil wird als separate Nichtwohnzone bewertet und kann einen eigenen Ausweis erfordern. Wir prüfen die Konstellation kostenfrei.

Brauche ich für die Praxisübergabe einen Energieausweis?

Bei Verkauf oder Neuverpachtung der Immobilie bzw. der Praxisflächen muss dem Übernehmer ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Für die reine Übergabe des Patientenstamms ohne Immobiliengeschäft ist er nicht erforderlich.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für die Praxis?

Für Bestandsflächen mit dokumentierten Verbräuchen der letzten 3 Jahre reicht meist der Verbrauchsausweis (129,00 € inkl. MwSt.). Der Bedarfsausweis (ab 649,99 € inkl. MwSt.) liefert die nutzerunabhängige technische Bewertung.

Wie schnell erhalte ich den Ausweis?

Die Dateneingabe dauert ca. 10–12 Minuten. Nichtwohngebäude sind aufwendiger zu prüfen als Wohngebäude – planen Sie beim Verbrauchsausweis deshalb zwei bis drei Wochen ein. Häufig geht es schneller. Beim Bedarfsausweis hängt die Dauer von der Datenlage zum Gebäude ab – je vollständiger die Gebäudeunterlagen vorliegen, desto schneller geht es. Wie lange es bei Ihrem Objekt dauert, sagen wir Ihnen gerne vorab: rufen Sie uns kurz an. Und wenn es bei Ihnen eilt, sagen Sie uns Bescheid – dann schauen wir, was sich einrichten lässt.

Persönliche Beratung

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