Nichtwohngebäude · Rechtssicher nach GEG

Energieausweis für Bürogebäude

Ob einzelnes Büro, Bürohaus oder gemischt genutztes Objekt – rechtssicherer Energieausweis nach GEG, online ab 129 €.

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  • Offizielle DIBt-Registrierung · 10 Jahre gültig
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Modernes Bürogebäude mit Glasfassade
Google Bewertungen: 4,7 von 5 Sternen
Gut zu wissen

Energieausweis für Ihre Bürogebäude-Immobilie

Bürogebäude zählen zu den Nichtwohngebäuden und benötigen bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung einen gültigen Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für die meisten Bestandsbürogebäude ist der Verbrauchsausweis auf Basis der Energieverbräuche der letzten drei Jahre die schnellste und günstigste Lösung.

Bei gemischter Nutzung – etwa Büroflächen kombiniert mit Lager oder Ladenflächen – wird das Gebäude in Nutzungszonen mit unterschiedlichen Temperatur- und Energieanforderungen aufgeteilt (Zonierung nach DIN V 18599). Unsere Energieberater übernehmen diese Bewertung auf Basis Ihrer Grundrisse und Nutzungsangaben.

Mehr zu Preisen und Ablauf: Energieausweis für Gewerbe & Nichtwohngebäude · Fachbegriffe im Glossar, z. B. Zonierung.

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Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

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Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

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Häufige Fragen

FAQ: Energieausweis Bürogebäude

Welcher Energieausweis ist für ein Bürogebäude der richtige?

Für Bestandsgebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre ist in der Regel der Verbrauchsausweis (129,00 € inkl. MwSt.) ausreichend und am schnellsten. Der Bedarfsausweis (ab 649,99 € inkl. MwSt.) bewertet die Bausubstanz unabhängig vom Nutzerverhalten und ist z. B. bei Neubauten vorgeschrieben.

Was gilt bei gemischter Nutzung (Büro + Lager/Laden)?

Dann wird das Gebäude in Nutzungszonen aufgeteilt und der Energiebedarf je Zone berechnet (Zonierung nach DIN V 18599), bevor die Ergebnisse zu einem Gesamtwert zusammengeführt werden. Grundrisse und Nutzungsangaben genügen – die Bewertung übernehmen unsere Energieberater.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis eines Bürogebäudes?

Die lückenlosen Energieverbräuche der letzten 3 Jahre (Heizung und ggf. Strom für Kühlung/Lüftung), Gebäudedaten (Typ, Baujahr, Fläche) sowie die GEG-Pflichtbilder: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage bzw. Schornsteinfegerprotokoll.

Gilt für Bürogebäude eine Aushangpflicht?

Eine Aushangpflicht besteht für behördlich genutzte Gebäude sowie für bestimmte öffentlich zugängliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab einer bestimmten Nutzfläche. Für klassische, nicht öffentlich zugängliche Bürogebäude gilt sie in der Regel nicht – wir prüfen Ihren Fall kostenfrei.

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