
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt in Deutschland den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen und legt unter anderem Grenzwerte für Emissionen von Heizungsanlagen fest. Für Eigentümer ist es vor allem über die regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger relevant: Das im Rahmen dieser Prüfung ausgestellte Protokoll wird häufig als Pflichtnachweis bei der Erstellung eines Energieausweises verlangt, insbesondere wenn kein aktuelles Typenschild der Heizungsanlage vorliegt. Auch bei der Bewertung, ob eine Heizungsanlage die aktuellen energetischen Mindestanforderungen erfüllt, spielt das BImSchG indirekt eine Rolle, da es die Basis für viele feuerungstechnische Prüfwerte bildet, die in die Gesamtbewertung einer Immobilie einfließen können.
