
Welchen Ausweis benötigen Sie?
Wann lohnt sich der Verbrauchsausweis
- und wann nicht?
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Ein Verbrauchsausweis passt,
wenn...
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Sie schnell und günstig die gesetzliche Vorlagepflicht erfüllen möchten
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Ihnen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen
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Ihre Immobilie nach 1977 errichtet wurde oder umfangreich saniert ist
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Sie keine detaillierte Gebäudeanalyse benötigen
Bedarfsausweis ist die bessere Wahl, wenn...
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Sie ein objektives, nutzerunabhängiges Bild der Energieeffizienz möchten
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Sie Ihre Immobilie besonders überzeugend vermarkten wollen
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Sie Modernisierungsentscheidungen auf einer fundierten Datenbasis treffen möchten
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Die Verbrauchsdaten der Vorbewohner stark von Ihrem eigenen Nutzungsverhalten abweichen könnten
Der Grund: Der Verbrauchsausweis hängt direkt vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab - ein sparsamer oder verbrauchsintensiver Vormieter beeinflusst das Ergebnis. Der Bedarfsausweis bewertet stattdessen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst und liefert damit ein genaueres Bild des tatsächlichen Energiebedarfs.


Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Seit der Einführung der Energieausweis-Vorlagepflicht ist gesetzlich geregelt, dass bei jeder Vermarktung einer Immobilie den Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser gibt Auskunft über die Energiebilanz eines Gebäudes. Man unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen
Verbrauchsdaten eines Gebäudes, nicht an den bautechnischen Gegebenheiten. Zulässig ist er für Gebäude mit Baujahr nach 1978 oder mit mehr als 4 Wohneinheiten. Sie benötigen ihn, sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten - und sind verpflichtet, ihn Interessenten unaufgefordert vorzulegen. Wird diese Pflicht missachtet, drohen Bußgelder von bis zu mehreren tausend Euro.
Für den Verbrauchsausweis benötigt man Verbrauchswerte
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (kurz Verbrauchsausweis) orientiert sich - im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis (kurz Bedarfsausweis) - nur an den Verbrauchsdaten eines Gebäudes und nicht an den bautechnischen Gegebenheiten. Zur Erstellung werden die Verbrauchsdaten eines gesamten Gebäudes benötigt, weshalb es nicht möglich ist, einen Energieausweis für nur eine einzelne Wohneinheit zu erstellen - es wird immer das Gebäude im Ganzen bewertet.
Um den Energieverbrauchskennwert zu berechnen, müssen die Verbrauchsdaten von mindestens drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden der Heizkosten vorliegen. Diese Verbrauchswerte dürfen nicht vor 2009 liegen, da für frühere Jahre keine Klimafaktoren vorliegen, die in die Bewertung einfließen können. Außerdem muss die zuletzt ausgestellte Heizkostenabrechnung enthalten sein. Ist die letzte vorliegende Abrechnung beispielsweise von 2022, sind die Verbrauchswerte der Jahre 2022, 2021 und 2020 anzugeben.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist zudem, dass das Baujahr des Gebäudes nach 1977 liegt - oder dass mindestens drei wesentliche Gebäudeteile umfangreich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) saniert und modernisiert wurden.

Häufig gestellte Fragen zum Verbrauchsausweis
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