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Energiepass für Immobilien
E
Energiepass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Energieausweis und wird häufig synonym verwendet, auch wenn der gesetzlich korrekte Begriff nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) "Energieausweis" lautet. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe Dokument: eine amtliche Bewertung der Energieeffizienz einer Immobilie, die bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorgelegt werden muss. Je nach gewählter Variante — Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — unterscheidet sich die Berechnungsgrundlage, nicht aber die rechtliche Wirkung. Der Energiepass ist zehn Jahre gültig und muss bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen, die die energetische Qualität des Gebäudes verändern, neu ausgestellt werden.
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