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EnEV – die Energieeinsparverordnung

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war von 2002 bis zu ihrer Ablösung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im November 2020 das zentrale Regelwerk für energiesparendes Bauen und die energetische Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Sie legte unter anderem fest, welche energetischen Mindestanforderungen Neubauten erfüllen müssen und wann ein Energieausweis auszustellen ist. Energieausweise, die noch nach den Regeln der EnEV ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für die volle Laufzeit von zehn Jahren, auch wenn inzwischen das GEG gilt. Die EnEV selbst löste ihrerseits die Wärmeschutzverordnung) von 1977 bzw. 1995 ab und markierte den Übergang zu einer ganzheitlicheren energetischen Betrachtung von Gebäuden, die neben der Dämmung auch die Anlagentechnik einbezog.

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