
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt in Deutschland vor allem die Einspeisevergütung und Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse. Für Eigentümer wird es besonders dann relevant für den Energieausweis, wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude installiert ist: Der damit erzeugte und im Gebäude genutzte Strom wird bei der Berechnung des Bedarfsausweises als anteilige regenerative Energiequelle berücksichtigt und kann den Primärenergiebedarf und damit die Effizienzklasse der Immobilie verbessern. Anzugeben sind dabei unter anderem Baujahr, Art und Kollektorfläche der Anlage. Das EEG ist von der Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzgebung) zu unterscheiden, die sich speziell auf die Wärmeerzeugung bezieht.
