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Verkehrsfläche bei Immobilien

V

Die Verkehrsfläche umfasst nach DIN 277 jene Bereiche eines Gebäudes, die dem Zugang und der Erschließung dienen, etwa Flure, Treppenhäuser, Aufzugsvorräume und Fluchtwege. Sie zählt zur Nettogrundfläche), wird jedoch von der eigentlichen Nutzfläche abgegrenzt, da sie nicht direkt der Haupt- oder Gewerbenutzung dient. Bei der energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden) nach DIN V 18599 wird die Verkehrsfläche gesondert erfasst, da sie häufig andere Anforderungen an Beleuchtung, Beheizung oder Lüftung hat als reine Nutzflächen wie Büros oder Verkaufsräume.

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