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Wärmeschutzverordnung (WSchV77)
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Die Wärmeschutzverordnung von 1977 (WSchV 77) war die erste bundesweite Regelung zu energetischen Mindeststandards im Bauwesen und Vorläufer der späteren Energieeinsparverordnung sowie des heutigen Gebäudeenergiegesetzes. Ihr Stichtag ist bis heute relevant: Für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohneinheiten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, es sei denn, das Gebäude wurde durch spätere Modernisierungsmaßnahmen mindestens auf den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht. In diesem Fall reicht auch für ältere Gebäude ein Verbrauchsausweis aus. Die Wärmeschutzverordnung wurde 1995 novelliert, bevor sie im Jahr 2002 vollständig durch die EnEV abgelöst wurde.
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