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Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

André Laube | Bereichsleitung Energieausweisportal | staatlich zertifizierter Energieberater · Aktualisiert am 16.09.2026

Für Bürogebäude, Hallen, Praxen, Ladenflächen und andere Nichtwohngebäude stellen wir den Energiebedarfsausweis nach GEG aus: berechnet nach DIN V 18599, mit offizieller Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik, zehn Jahre gültig. Sie erfassen die Angaben zu Ihrem Gebäude online, den Rest übernimmt ein Energieberater.

Wann Sie einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude brauchen

Ausgelöst wird die Pflicht nicht vom Gebäude, sondern vom Vorgang. Nach § 80 Absatz 4 GEG müssen Verkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Vier Anlässe deckt unsere Bestellstrecke ab, Sie wählen ihn bei der Bestellung aus:

  • Verkauf – spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und dem Käufer zu übergeben.
  • Neuvermietung – dieselbe Pflicht gegenüber dem neuen Mieter.
  • Aushang – bestimmte Nichtwohngebäude sind zusätzlich von einer Aushangpflicht betroffen. Details stehen auf unserer Seite zur Energieausweispflicht für Gewerbe.
  • Modernisierung oder Erweiterung – nach größeren Eingriffen in Gebäudehülle oder Anlagentechnik ist ein bestehender Ausweis nicht mehr aussagekräftig.

Wird das Objekt inseriert, gehören die Pflichtangaben aus dem Energieausweis bereits in die Anzeige. Wer ohne Ausweis inseriert oder die Pflichtangaben weglässt, riskiert ein Bußgeld.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Für bestehende Nichtwohngebäude haben Sie in der Regel die Wahl. Die Frage ist damit weniger, was erlaubt ist, sondern was zu Ihrem Gebäude passt.

BedarfsausweisVerbrauchsausweis
Grundlageberechneter Energiebedarf des Gebäudestatsächlicher Verbrauch
Unabhängig vonNutzerverhalten, Leerstand, milden Wintern
Nötige AngabenBauteile, Anlagentechnik, Nutzungszonendrei zusammenhängende Abrechnungsperioden, einschließlich Strom
Preis bei unsab 649,99 € inkl. MwSt.129,00 € inkl. MwSt.
Sinnvoll, wenndas Gebäude leer steht, neu vermietet oder modernisiert wurde oder die Stromdaten fehlenvollständige Verbrauchsdaten inklusive Strom vorliegen

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude, nicht seine Nutzer. Deshalb liefert er bei Leerstand, wechselnder Nutzung und nach Modernisierungen die belastbarere Aussage. Liegen dagegen saubere Verbrauchsdaten vor, ist der Verbrauchsausweis der schnellere und deutlich günstigere Weg.

Der Punkt, an dem der Verbrauchsausweis bei Gewerbe oft scheitert

Anders als beim Wohngebäude zählt beim Nichtwohngebäude auch der Stromverbrauch mit – sachlich richtig, denn Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung machen hier einen erheblichen Teil des Energieeinsatzes aus.

Genau dieser Strom läuft in vermieteten Objekten aber meist über die Zähler der Mieter. Als Eigentümer haben Sie die Zahlen dann nicht, und ohne sie ist kein Verbrauchsausweis möglich – auch dann nicht, wenn die Heizkostenabrechnungen vollständig vorliegen.

Klären Sie deshalb früh, ob Sie an die Stromdaten Ihrer Mieter kommen. Kommen sie nicht zusammen, ist der Bedarfsausweis nicht die teurere Variante, sondern die einzige. Unsicher? Der Energieausweis-Check klärt das in 30 Sekunden.

Was der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet

Ab 649,99 € inkl. MwSt., gestaffelt nach der Nettogrundfläche der Gewerbeeinheit. Festpreise, keine Stundensätze, keine Nachberechnung nach Aufwand und kein Zuschlag je Nutzungszone. Sie geben die Fläche bei der Bestellung ein und sehen Ihren Preis sofort, bevor Sie etwas verbindlich bestellen. Zahlen können Sie per Karte oder auf Rechnung.

Alle Preise im Überblick – die vollständige Staffel und der Vergleich zum Verbrauchsausweis.

Ablauf

  • Angaben erfassen. Fläche, Baujahr, Anlass und Objektadresse, dazu Unterlagen, die Sie schon haben.
  • Ein Energieberater sichtet Ihre Angaben und die hochgeladenen Unterlagen.
  • Sie erhalten eine detaillierte Gebäudeabfrage. Dort ergänzen Sie, was zur Berechnung noch fehlt: Bauteile, Anlagentechnik, Nutzungszonen.
  • Wir berechnen und stellen aus. Energiebedarf nach DIN V 18599, Energieausweis mit Registriernummer.
  • Sie erhalten den fertigen Ausweis digital per E-Mail.

Der zeitkritische Schritt ist die Gebäudeabfrage: Je vollständiger Sie sie zurückschicken, desto schneller geht es weiter.

Was Sie für die Bestellung brauchen

Sofort nötig: Nettogrundfläche der Gewerbeeinheit in m², Baujahr des Gebäudes, Anlass und Adresse des Objekts.

Hilfreich, aber nachreichbar: Grundrisse, Bauzeichnungen und Flächenberechnungen, Unterlagen zu Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, Angaben zu Modernisierungen samt Jahr sowie ein Foto des Gebäudes für die Titelseite. Firmenname und Titelbild sind freiwillig – was fehlt, fragt der Berater mit der Gebäudeabfrage gezielt nach.

Warum der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude aufwendiger ist

Ein Wohngebäude hat eine Nutzung. Ein Nichtwohngebäude hat viele: Büro, Lager, Verkauf, Technik, Sanitär, Verkehrsflächen. Jede dieser Zonen hat eigene Anforderungen an Temperatur, Beleuchtung und Luftwechsel.

DIN V 18599 bildet genau das ab. Das Gebäude wird in Nutzungszonen aufgeteilt, und für jede Zone wird der Bedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung einzeln berechnet. Deshalb fragt die Gebäudeabfrage mehr ab als bei einem Wohnhaus – und deshalb steht am Ende eine belastbare Aussage über das Gebäude. Die Berechnung übernimmt bei uns ein Energieberater, nicht ein Formular.

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Wann brauche ich für ein Nichtwohngebäude einen Bedarfsausweis statt eines Verbrauchsausweises?

Immer dann, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen: bei Leerstand, nach Neubau oder umfassender Modernisierung, bei stark wechselnder Nutzung – und sehr häufig dann, wenn die Stromverbräuche über Zähler der Mieter laufen und nicht zu bekommen sind. Für bestehende Nichtwohngebäude haben Sie ansonsten in der Regel die Wahl zwischen beiden Ausweisarten.

Warum brauche ich beim Nichtwohngebäude auch die Stromverbräuche?

Weil beim Nichtwohngebäude nicht nur Heizung und Warmwasser bewertet werden, sondern auch Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung. Dafür sind die Stromverbräuche nötig. Beim Wohngebäude bleibt der Haushaltsstrom dagegen außen vor. Liegen die Stromdaten nicht vollständig vor, ist der Bedarfsausweis der rechtssichere Weg.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Ab 649,99 € inkl. MwSt., gestaffelt nach der Nettogrundfläche der Gewerbeeinheit. Es gibt keinen Zuschlag je Nutzungszone und keine Nachberechnung nach Aufwand. Die vollständige Staffel finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten eines Energieausweises für Nichtwohngebäude.

Können wir auch mit krummen Flächen bestellen?

Ja. 125,5 m² oder 1.842,75 m² sind kein Problem – Komma und Tausenderpunkt werden erkannt, und zu jeder Fläche steht ein Preis.

Was ist, wenn wir einzelne Angaben nicht kennen?

Bestellen Sie trotzdem. Nach der Bestellung erhalten Sie eine strukturierte Gebäudeabfrage, die die offenen Punkte gezielt durchgeht; Firmenname und Titelbild sind freiwillig. Unser Team ist während des gesamten Vorgangs telefonisch erreichbar unter 040 / 2396 900 607.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach wird ein neuer nötig, sobald wieder ein Anlass vorliegt – also bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung.

Brauchen wir zusätzlich einen Verbrauchsausweis?

Nein. Für denselben Anlass genügt einer der beiden Ausweise.

Persönliche Beratung

Unsicher, welcher Ausweis zu Ihrem Objekt passt?

Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Unser Experten-Team hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

040 / 2396 900 607

Mo–Fr, 9–17 Uhr

Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Details in unserer Datenschutzerklärung.