Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
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- Rechtsgültig nach GEG
- 10 Jahre gültig · DIBt
Hotel, Pension, Restaurant oder Café – rechtssicherer Energieausweis nach GEG für Ihren Betrieb.

Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind Nichtwohngebäude mit besonderen energetischen Profilen: Warmwasserbedarf, Küchen, Lüftung und Kühlung fließen in die Bewertung ein. Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis nach GEG Pflicht.
Hotels und Gaststätten zählen zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr – ab einer bestimmten Nutzfläche gilt daher die Aushangpflicht für den Energieausweis. Für Häuser mit gemischten Bereichen (Zimmer, Küche, Wellness, Tagung) erfolgt die Bewertung über Nutzungszonen.
Mehr zu Preisen und Ablauf: Energieausweis für Gewerbe & Nichtwohngebäude · Fachbegriffe im Glossar, z. B. Zonierung.
Hotels, Gaststätten und ähnliche Betriebe mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis ab einer bestimmten Nutzfläche an gut sichtbarer Stelle aushängen, sofern ein Ausweis vorliegt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, ob Ihr Haus betroffen ist.
Über die Zonierung nach DIN V 18599: Bereiche mit unterschiedlichen Temperatur-, Lüftungs- und Energieanforderungen werden als eigene Nutzungszonen berechnet und zu einem Gesamtwert zusammengeführt.
Für Bestandsgebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre ist der Verbrauchsausweis (129,00 € inkl. MwSt.) grundsätzlich zulässig und der schnellste Weg. Der Bedarfsausweis liefert zusätzlich Modernisierungsempfehlungen – relevant bei geplanten Sanierungen.
Ja – deutschlandweit. Ein Experte von mvn.energy erfasst alle relevanten Gebäudedaten direkt in Ihrem Betrieb, auf Wunsch außerhalb Ihrer Stoßzeiten.
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