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Energieausweis für Nichtwohngebäude

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Für Nichtwohngebäude — also Gebäude, bei denen mehr als 50 % der Nutzfläche gewerblich genutzt werden, etwa Büros, Läden oder Lagerhallen — gelten eigene Regeln für den Energieausweis. Die energetische Bewertung erfolgt in der Regel nach DIN V 18599, da diese Norm neben der Heizung auch Kühlung, Lüftung und Beleuchtung berücksichtigt, die bei gewerblich genutzten Immobilien eine größere Rolle spielen als bei Wohngebäuden. Auch beim Gewerbe-Energieausweis kann meist zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden, wobei für bestimmte öffentlich genutzte Flächen ab 250 m² zusätzlich eine Aushangpflicht gilt. Ausführliche Informationen zu Preisen, Ablauf und Sonderfällen für Büro-, Handels- und Lagerimmobilien finden Sie auf der Seite Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude.

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