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Nichtwohngebäude (NWG)

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Als Nichtwohngebäude gelten alle Gebäude, bei denen mehr als 50 % der Gesamtnutzfläche für gewerbliche oder sonstige Nichtwohnzwecke genutzt werden — etwa Bürogebäude, Handelsimmobilien, Lagerhallen oder Hotels. Ein Wohnanteil von bis zu 10 % gilt dabei als unerheblich für die Einstufung. Für Nichtwohngebäude gelten beim Energieausweis eigene Regeln: Die energetische Bewertung erfolgt meist nach DIN V 18599, da neben der Heizung auch Kühlung, Lüftung und Beleuchtung berücksichtigt werden müssen. Details zu Preisen, Ablauf und den verschiedenen Gebäudetypen finden Sie auf der Seite Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude.

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