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Nutzfläche einer Immobilie

N

Die Nutzfläche beschreibt jenen Teil einer Immobilie, der unmittelbar der eigentlichen Nutzung dient — bei Wohngebäuden also im Wesentlichen die Wohnräume, bei Nichtwohngebäuden etwa Büro- oder Verkaufsflächen. Sie ist von der Verkehrsfläche (Flure, Treppenhäuser) und der Technischen Funktionsfläche) (Technikräume) abzugrenzen, die zwar zur Nettogrundfläche) zählen, aber nicht als eigentliche Nutzfläche gelten. Für den Energieausweis ist nicht direkt die Nutzfläche im umgangssprachlichen Sinn maßgeblich, sondern die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eigens definierte Gebäudenutzfläche, die nach einer festen Formel aus dem beheizten Gebäudevolumen berechnet wird und von der tatsächlichen Nutz- oder Wohnfläche abweichen kann.

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