Nutzfläche einer Immobilie
Die Nutzfläche beschreibt jenen Teil einer Immobilie, der unmittelbar der eigentlichen Nutzung dient — bei Wohngebäuden also im Wesentlichen die Wohnräume, bei Nichtwohngebäuden etwa Büro- oder Verkaufsflächen. Sie ist von der Verkehrsfläche (Flure, Treppenhäuser) und der Technischen Funktionsfläche) (Technikräume) abzugrenzen, die zwar zur Nettogrundfläche) zählen, aber nicht als eigentliche Nutzfläche gelten. Für den Energieausweis ist nicht direkt die Nutzfläche im umgangssprachlichen Sinn maßgeblich, sondern die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eigens definierte Gebäudenutzfläche, die nach einer festen Formel aus dem beheizten Gebäudevolumen berechnet wird und von der tatsächlichen Nutz- oder Wohnfläche abweichen kann.
Dieser Begriff spielt vor allem beim Energieausweis für Nichtwohngebäude eine Rolle – dort finden Sie Ablauf, benötigte Unterlagen und Preise.