
Referenzgebäude
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Das Referenzgebäude ist ein rechnerisches Vergleichsgebäude mit identischer Geometrie, Nutzung und Ausrichtung wie das tatsächlich zu bewertende Gebäude, jedoch mit einer im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genau festgelegten Standard-Bauausführung und -Anlagentechnik. Der maximal zulässige Energiebedarf eines Neubaus wird ermittelt, indem der Energiebedarf des Referenzgebäudes berechnet und anschließend um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz unterschritten werden muss. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die energetischen Anforderungen fair und unabhängig von der individuellen Gebäudeform bewertet werden, da ein verwinkeltes Gebäude mit viel Außenfläche automatisch strengere absolute Grenzwerte hätte als ein kompakter Baukörper. Für den Bedarfsausweis eines Neubaus ist der Vergleich mit dem Referenzgebäude damit ein zentraler Bestandteil des Nachweisverfahrens.
