
GModG – Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
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Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und setzt zugleich die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Recast) in deutsches Recht um. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, die offizielle Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus — bis dahin gilt das aktuelle GEG unverändert weiter. Für den Energieausweis bringt das GModG zwei gegenläufige Neuerungen: Wohngebäude behalten die bekannte Effizienzskala von A+ bis H, erhalten aber die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr. Für Nichtwohngebäude kommt dagegen eine neue Skala von A bis G, während der Verbrauchsausweis dort künftig entfällt und nur noch der Bedarfsausweis zulässig ist. Das Bußgeld bei fehlendem Energieausweis bleibt bei bis zu 10.000 Euro. Wann genau die neuen Regeln in Kraft treten, hängt vom Zeitpunkt der Verkündung ab — voraussichtlich Sommer bis Herbst 2026.
