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Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Für Bürogebäude, Hallen, Praxen, Ladenflächen und andere Nichtwohngebäude stellen wir den Verbrauchsausweis nach GEG aus: auf Grundlage Ihrer Abrechnungen, geprüft von einem zertifizierten Energieberater, mit Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik, zehn Jahre gültig. Festpreis 129,00 € inkl. MwSt., unabhängig von der Gebäudegröße.
Verbrauchsausweis bestellen – 129 €
Welche Daten Sie brauchen
Der Verbrauchsausweis bewertet, was Ihr Gebäude in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht hat. Nötig sind die Abrechnungen für drei zusammenhängende Abrechnungsperioden. Die jüngste muss enthalten sein und darf zum Ausstellungszeitpunkt höchstens 18 Monate zurückliegen. Ein festes Mindestjahr gibt es nicht.
Beim Nichtwohngebäude gehören dazu zwei Verbrauchsarten:
- Heizung und Warmwasser – Gas, Öl, Fernwärme oder Pellets, aus den Heizkostenabrechnungen.
- Strom – für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung. Das ist der Unterschied zum Wohngebäude, bei dem der Haushaltsstrom außen vor bleibt.
Dazu die allgemeinen Gebäudedaten, die Nettogrundfläche und die gesetzlichen Pflichtbilder: eine Außenansicht und das Typenschild der Heizung oder das Schornsteinfegerprotokoll.
Der Punkt, an dem es bei Gewerbeobjekten oft scheitert
In vermieteten Nichtwohngebäuden läuft der Strom meist über die Zähler der Mieter. Als Eigentümer haben Sie die Zahlen dann nicht automatisch, und ohne sie ist kein Verbrauchsausweis möglich – auch wenn die Heizkostenabrechnungen vollständig vorliegen.
Klären Sie deshalb vor der Bestellung, ob Sie an die Stromdaten kommen. Kommen sie nicht zusammen, ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude der richtige Weg: Er bewertet das Gebäude statt seiner Nutzer und braucht keine Verbrauchsdaten. Stellt sich das erst nach der Bestellung heraus, stornieren wir den Verbrauchsausweis. Unsicher? Der Energieausweis-Check klärt es in 30 Sekunden.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Für bestehende Nichtwohngebäude haben Sie in der Regel die Wahl. Die Frage ist damit weniger, was erlaubt ist, sondern was zu Ihrem Gebäude und Ihrer Datenlage passt.
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Preis | 129,00 € inkl. MwSt., Festpreis | ab 649,99 € inkl. MwSt., nach Fläche |
| Grundlage | tatsächlicher Verbrauch aus drei Abrechnungsperioden, inkl. Strom | berechneter Bedarf nach DIN V 18599 |
| Ihr Aufwand | Abrechnungen bereitlegen, Angaben in rund zehn Minuten | Angaben plus Gebäudeabfrage |
| Sinnvoll, wenn | die Daten vollständig vorliegen und das Gebäude normal genutzt wurde | Leerstand, Modernisierung, wechselnde Nutzung oder fehlende Stromdaten |
Alle Preise im Überblick – beide Ausweise nebeneinander, mit der vollständigen Staffel des Bedarfsausweises.
Wann Sie den Ausweis brauchen
Ausgelöst wird die Pflicht nicht vom Gebäude, sondern vom Vorgang: Nach § 80 Absatz 4 GEG müssen Verkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Wird das Objekt inseriert, gehören die Pflichtangaben bereits in die Anzeige. Bestimmte Nichtwohngebäude sind zusätzlich von einer Aushangpflicht betroffen – Einzelheiten auf unserer Seite zur Energieausweispflicht für Gewerbe.
Ablauf
- Angaben erfassen. Gebäudedaten, Fläche, die drei Abrechnungsperioden für Heizung und Strom, Pflichtbilder. Rund zehn Minuten, wenn die Unterlagen vorliegen.
- Ein Energieberater prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und fragt nach, was fehlt.
- Wir stellen aus – mit Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik.
- Sie erhalten den Ausweis digital per E-Mail, mit Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer.
Was der Verbrauchsausweis aussagt – und was nicht
Der Verbrauchsausweis zeigt, wie das Gebäude in den letzten Jahren tatsächlich betrieben wurde. Das macht ihn schnell und günstig, aber auch abhängig davon, wer darin gearbeitet hat: Ein halb leeres Bürogebäude verbraucht weniger als ein volles, ein milder Winter drückt die Zahlen. Für Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung ist er trotzdem vollwertig, rechtsgültig nach GEG und zehn Jahre gültig. Wer eine Aussage über die Bausubstanz selbst braucht, etwa vor einer Modernisierung, ist beim Bedarfsausweis richtig.
Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Welche Verbrauchsdaten brauche ich für den Verbrauchsausweis eines Nichtwohngebäudes?
Die Abrechnungen für Heizung und Warmwasser und – anders als beim Wohngebäude – auch für Strom, jeweils für drei zusammenhängende Abrechnungsperioden. Die jüngste Abrechnung muss enthalten sein und darf zum Zeitpunkt der Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 GEG).
Warum zählt beim Nichtwohngebäude der Strom mit?
Weil beim Nichtwohngebäude nicht nur Heizung und Warmwasser bewertet werden, sondern auch Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung. Dafür sind die Stromverbräuche nötig. Beim Wohngebäude bleibt der Haushaltsstrom außen vor.
Die Stromverbräuche laufen über meine Mieter. Was nun?
Fragen Sie die Abrechnungen bei den Mietern an – ohne Stromdaten ist kein Verbrauchsausweis möglich, auch wenn die Heizkostenabrechnungen vollständig vorliegen. Kommen die Daten nicht zusammen, ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude der Weg, der ohne Verbrauchsdaten auskommt.
Was passiert, wenn sich nach der Bestellung herausstellt, dass die Daten nicht reichen?
Dann stornieren wir den Verbrauchsausweis. Sie können anschließend den Bedarfsausweis bestellen. Rufen Sie im Zweifel vorher an – das spart Ihnen den Umweg.
Darf ich für mein Nichtwohngebäude überhaupt den Verbrauchsausweis wählen?
Für bestehende Nichtwohngebäude haben Sie in der Regel die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist der schnellere und deutlich günstigere Weg, wenn die Verbrauchsdaten vollständig vorliegen und das Gebäude in dieser Zeit normal genutzt wurde.
Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude?
129,00 € inkl. MwSt., unabhängig von der Größe des Gebäudes. Eine Halle mit 3.000 m² kostet dasselbe wie eine Praxis mit 180 m². Enthalten sind die Prüfung Ihrer Angaben durch einen Energieberater, die Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik und der Ausweis als PDF.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung.
Was ist, wenn ich Angaben nicht kenne?
Bestellen Sie trotzdem. Was fehlt, fragen wir gezielt nach. Unser Team ist telefonisch erreichbar unter 040 / 2396 900 607.