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GEG – Das Gebäudeenergiegesetz

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 das zentrale Regelwerk für Energieeffizienz und Wärmeschutz in Gebäuden in Deutschland und löste die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Es bündelt die Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und Energieausweise in einem einzigen Gesetz und legt unter anderem fest, wann ein Energieausweis auszustellen ist, welche Anforderungen er erfüllen muss und welche Sanierungspflichten für Eigentümer gelten. Das GEG selbst wird nun seinerseits abgelöst: Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Bis zur förmlichen Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das GEG in seiner aktuellen Fassung jedoch unverändert weiter — für alle heute beantragten Energieausweise ist also weiterhin das GEG maßgeblich. Die Kette der zentralen Regelwerke reicht damit von der Wärmeschutzverordnung (1977/1995) über die EnEV (2002) und das GEG (2020) bis zum künftigen GModG (voraussichtlich 2026).

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